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Beiträge mit Passwort » Auftraggeberbewertung

Beiträge mit Passwort

Wenn ein Beitrag nur noch per Passwort zu öffnen ist, dann deshalb, weil es eine entsprechende Verfügung gegeben hat. Dies heißt aber nicht, dass der Inhalt des Artikels unwahr wäre, sondern die Veröffentlichung wurde vom Anwalt untersagt.

Deshalb ist dann dieser Beitrag nicht mehr zu lesen, auch wenn die entsprechenden Beweise vorliegen. Ich muss schließlich auch meine Person vor unberechtigten Geldforderungen schützen. Und da dieser Blog dazu dienen soll – auf „schwarze Schafe“ unter den Textern und Agenturen hinzuweisen oder aber eben auch positive Beispiele aufzuzeigen – muss ich auf anwaltliche Schreiben leider entsprechend reagieren. In den meisten Fällen hier bin ich nicht Betroffener und auch nur der Veröffentlicher, jedoch nicht der Urheber der Beschwerden!

Allerdings habe auch ich einen Anwalt, Fachanwalt für IT- und Urheberrecht, der unberechtigte Forderungen prüft. Bis alles geklärt ist, bleiben die entsprechenden Beiträge eben unveröffentlicht. Hier kann ich auch keine Veröffentlichung mit gekürzten Namen oder * ermöglichen, da dies der Unterlassungserklärung widersprechen würde.

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